Wird Hypnosetherapie von der Krankenkasse übernommen?
Die Hypnosetherapie ist in der Schweiz keine Pflichtleistung der Grundversicherung (KVG). Einige Zusatzversicherungen (VVG) leisten je nach Verband/EMR/ASCA-Anerkennung einen Beitrag. Bitte erkundige Dich vorab direkt bei Deiner Krankenkasse, ob im Rahmen einer Kulanzlösungen Anteile rückvergütet werden.
Ps.: Die ASCA (Stiftung zur Anerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin) erkennt Hypnosetherapie als Therapiemethode an, während das ErfahrungsMedizinische Register (EMR) die Hypnose zurzeit nicht als eine eigenständige Methode führt.
Zuletzt aktualisiert am 19. Oktober 2026 von Albert Hiltebrand.
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